Zum Inhalt springen

Verwaltung

Verwaltung

  • Sie wünschen sich eine kompetente Verwaltung Ihrer Immobilie?

 Nutzen Sie mein Knowhow durch langjährige Verwaltungstätigkeit. Der Werterhalt Ihrer Immobilie durch sinnvolle Investitionen ist für mich ein wichtiger Aspekt meiner Aufgabe als Verwalter

Wohnflächenberechnung

  • Je nach Berechnungsgrundlage können Größe und damit Kaufpreis oder Miethöhe erheblich variieren. Wurde die Größe einer Dachwohnung etwa nach der DIN-Norm 277 berechnet, so fällt die Quadratmeterangabe deutlich höher aus als bei einer Berechnung nach der seit 2004 geltende Wohnflächenverordnung.
  • Bei der Berechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoflV, §§ 42-44 der II.BV) werden nur Flächen mit einer Raumhöhe über zwei Meter voll zur Wohnfläche gezählt. Flächen von ein bis zwei Metern Höhe werden zu 50 Prozent und Flächen unter einem Meter Höhe überhaupt nicht angerechnet. Auch Terrassen, Loggien und Balkone, Wintergärten und Schwimmbäder werden nur bis zur Hälfte ihrer Grundfläche angerechnet.
  • Sicherheit bei Mietverträgen / Nebenkostenabrechnungen oder Kauf ist nur mit einer aktuellen Wohnflächenberechnung möglich.

 Entsprechend der vorhandenen Grundrisse bzw. eines angefertigten Aufmaßes führe ich eine Wohnflächenberechnung nach (WoflV, §§ 42-44 der II.BV) durch

Aufmaß

  • Vielleicht haben Sie alte Grundrisse und benötigen verbindliche, belastbare Daten für Ihre Planung.
  • Ihre Mieter weisen Ihre Nebenkostenabrechnung zurück, da die Wohnflächenberechnung nicht stimmt?
  • Sie haben Umbauten vorgenommen und möchten nun aktuelle Grundrisse nutzen.

 Ich führe vor Ort mit Hilfe von modernen Lasermessinstrumenten Messungen durch. Später werden diese Maße in CAD übertragen

Grundriss digitalisieren

  • Sie haben alte handgezeichnete Grundrisse und
    wünschen sich digitale Grundrisse?

 Ich übertrage Ihre alten Zeichnungen preisgünstig in CAD.